Erste Hilfe für Sie
Notfallkoffer
Ich habe das Gefühl, ich werde gemobbt.
- Führen Sie ein Mobbingtagebuch. Dazu finden Sie eine Anleitung unter Downloads.
- Sammeln Sie Beweise. (Fotografien, Kopien, Screenshots, etc.)
- Versuchen Sie mit anderen in Ihrem Betrieb über das zu sprechen, was da zurzeit mit ihnen passiert (betriebliche Gegenöffentlichkeit schaffen). Mobbingtäter wollen, dass alles geheim bleibt.
- Stellen Sie den Mobbingtäter zur Rede.
- Nutzen Sie das Angebot der Mobbingberatungspraxis.
- Nutzen Sie die Mobbingberatung, bevor Ihr Betriebs-/Personalrat oder Ihr Vorgesetzter für Sie aktiv wird.
- Nutzen Sie die Mobbingberatung, bevor ein Anwalt für Sie aktiv wird.
- Lassen Sie bei Ihrem Hausarzt einen Gesundheitscheck machen.
Ich bekomme ein Abmahnung
- Sie werden von Vorgesetzten bedrängt, die Abmahnung zu unterschreiben.
- a) Sollte der Satz: „Ich habe die Abmahnung gelesen und nehme Sie zur Kenntnis.” unter der Abmahnung stehen, dann können Sie unterschreiben.
- b) Sollte der Satz: „Ich erkläre mich mit der Abmahnung einverstanden.” oder ähnliches unter der Abmahnung stehen, dann sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben.
- Nutzen Sie die Mobbingberatung, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Unterschreiben Sie nichts!
Sie haben ein Gespräch mit Ihrem Chef. Man präsentiert Ihnen einen Auflösungsvertrag, Änderungskündigung, Versetzungsgesuch etc. und drängt Sie dies zu unterschreiben. Unterschreiben Sie auf keinen Fall!! Nehmen Sie das Schriftstück mit und holen Sie sich rechtlichen Rat.
Achtung!
Auch ein Auflösungsvertrag hat eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes zur Folge.
Mir wurde gekündigt
- Melden Sie sich umgehen arbeitslos.
- Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eingereicht werden, ansonsten gilt die Kündigung von Gesetzes wegen als sozial gerechtfertigt.
Krankmeldung
- Rufen Sie rechtzeitig vor Dienstbeginn bei Ihrem Arbeitgeber an und melden sich krank.
- Sofern nichts anderes mit Ihnen vereinbart ist, muss am dritten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung (gelber Schein) vorliegen. Stellen Sie sicher, dass die Krankmeldung wirklich auch ankommt.